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Führungszeugnis

Wir als DLRG Ortsgruppe Homburge.V.  legen großen Wert auf den Schutz aller uns anvertrauten Menschen – insbesondere bei Kinder, Jugendliche.

Daher müssen alle volljährigen ehrenamtlich tätigen Personen in unserer Ortsgruppe, alle vier Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

Zuständig bei uns für die Kontrolle und Einsicht ist Nick Bücklein.

Diese Pflicht gilt für:

  • aktive Trainer\*innen & Kurshelfer im Schwimmbad.
  • Mitglieder des Vorstands die in aktivem Kontakt zu Kindern und jugendlichen stehen.
  • Alle Mitglieder der Wachmannschaft.

Konsequenzen für Täter bzw. Täterinnen in unserem Verein

Alle vorgezeigten Führungszeugnisse vorallem im Hinblick auf Straftaten nach **§ 72a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII* werden intensiv geprüft.

Täterinnen und Täter werden umgehend zum Verlassen des Vereins aufgefordert. In besonders schweren Fällen leiten wir ein Ausschlussverfahren über das Schiedsgericht ein.

Für beschuldigte Personen wird ein sofortiges Tätigkeitsverbot innerhalb unserer Ortsgruppe ausgesprochen.

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